Privates Surfen im Büro: Die Kontrollrechte des Arbeitgebers
Nutzen die Beschäftigten das Internet im Unternehmen auch privat, geht nicht nur Arbeitszeit verloren: Bei Rechtsverstößen durch Mitarbeiter drohen dem Arbeitgeber auch unangenehme rechtliche Konsequenzen. Viele Arbeitgeber gehen daher dazu über, die Internetaktivitäten ihrer Beschäftigten zu kontrollieren. Doch sind derartige Maßnahmen überhaupt zulässig?
Ein Artikel, der in der Januar-Ausgabe der „Niedersächsischen Wirtschaft“, dem regionalen Wirtschaftsmagazin der IHK Hannover, erschienen ist, liefert einen Überblick über die aktuelle Rechtslage. Dabei wird insbesondere deutlich, dass im Falle einer erlaubten privaten Nutzung des Internet am Arbeitsplatz der (legale) Kontrollspielraum für den Arbeitgeber äußerst begrenzt ist.






