Dienstag, 07. Februar 2012
IHK Hannover

    DENIC: Neue Richtlinien bei „.de“-Domains

     

    Die Deutsche Network Information Center eG (DENIC eG), zuständig für die Registrierung von „.de“-Top-Level-Domains, führt zum 23. Oktober 2009 neue Domainrichtlinien ein: Künftig können auch ein- oder zweistellige Domains (also Domains, die lediglich aus einem oder zwei Buchstaben oder Ziffern vor „.de“ bestehen) sowie reine Zifferndomains registriert werden. Weiterhin werden dann auch Domains freigegeben, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer Top-Level-Domain entsprechen.

    Das Registrierungsverfahren startet am 23. Oktober um 9:00 Uhr. Es gilt dabei das „First come – first served“-Prinzip. Ein mehrstufiges Registrierungsverfahren gewährleistet eine schnelle, sichere und transparente Registrierung der neuen Domains.

    Nachricht vom: 20.10.09

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