Einzelfälle aus der niedersächsischen Datenschutzpraxis
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Joachim Wahlbrink, veröffentlicht ab sofort auf seiner Website eine Sammlung von Einzelfällen aus der niedersächsischen Datenschutzpraxis.
Die Sammlung umfasst allgemein interessante Fälle, die an den Landesdatenschutzbeauftragten im vergangenen Jahr herangetragen wurden. Unter anderem ging es um Sachverhalte, in denen es um Webcams am Strand, um Videoüberwachung im Café oder in Patiententoiletten, um Fotos im Kindergarten und auf einer privaten Homepage, um die Auskunftspflicht des Verfassungsschutzes, die Entsorgung von Bewerbungsunterlagen, die Reklamation defekter Festplatten, die Kopien von Personalausweisen und um die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Schulen und Firmen ging. Die Sammlung wird laufend aktualisiert und umfasst zurzeit rund 60 in vereinfachter und anonymisierter Form dargestellte Fälle.
Website Landesdatenschutzbeauftragter






