BDSG-Novellierung verschärft Anforderungen
Nicht zuletzt durch die jüngsten Datenskandale namhafter deutscher Unternehmer hervorgerufen, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, das bestehende Datenschutzrecht durch die Verabschiedung eines neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) anzupassen. Die Umsetzung erfolgte schrittweise in drei Stufen.
Die mit dem neuen BDSG verbundenen Auswirkungen auf die Unternehmen sind zum Teil erheblich. Aus diesem Grund ist die Kenntnis der neuen Rechtslage unerlässlich.
Der folgende Artikel, der in der September-Ausgabe der Niedersächsischen Wirtschaft, dem regionalen Wirtschaftsmagazin der IHK Hannover, erschienen ist, liefert einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die mit den drei BDSG-Novellen einhergehen.
- BDSG-Novellierung: Anforderungen verschärft!
- Bundesdatenschutzgesetz mit den Novellen I-III (nicht-amtliche Fassung)
Tipp: Seminar "Datenschutz - Mindestanforderungen an die Datenschutzorganisation"
Personaldaten, Kundendaten, Internet-Einsatz – Datenschutz-Anforderungen bergen einige Stolperfallen. Das IHK-Seminar „Datenschutz: Anforderungen an Unternehmen“ am 9. Mai 2010 gibt einen aktuellen Überblick mit Tipps und Lösungsansätzen für die betriebliche Praxis.






