Montag, 06. September 2010
IHK Hannover

Wie Sie Ihre schlafenden Webseiten wach küssen ...

Qualitätsmerkmale von Unternehmenswebseiten und Vorschläge für deren vertragliche Berücksichtigung in modernen Webdesignverträgen.

 

Was würden Sie sagen, wenn Sie eine Marketingagentur damit beauftragen 100.000 Werbeprospekte zu drucken und zu verteilen und Sie nach einem Jahr feststellen, dass die Gesamtauflage noch immer ungenutzt bei der Agentur zur Abholung durch potenzielle Neukunden wartet?

 

Sie wären sicher hoch verärgert und würden das verpulverte Geld bei der Agentur einfordern wollen. Ähnlich verhält es sich mit Firmenwebseiten, die zwar gestalterisch hochwertig im Netz stehen, aber von niemandem gefunden werden. Eine solche passive Webpräsenz hat zwar zumindest noch die Funktion einer virtuellen Visitenkarte, sie trägt aber kaum zur Neukundengewinnung bei.

 

Eine wirtschaftlich sinnvolle Webseite muss nicht nur grafisch und inhaltlich ansprechend sein, sie muss vor allem auch gefunden werden. Eine Webseite kann bei der Onlinerecherche nur gefunden werden, wenn sie auch Verlinkungen im Internet hat und auf den Ergebnisseiten von Suchmaschinenanfragen gelistet wird. Je besser die Position bei den Suchergebnissen, um so höher die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand die Mühe macht, Ihre Seite zu lesen.

 

Mit wachsender Anzahl der Webseiten im Internet wird aber der Wettbewerb um die vorderen Plätze bei den Suchergebnissen, insbesondere bei "umkämpften" Suchbegriffen, radikal steigen. Zunehmend mehr Internetseiten werden zwangsläufig nicht mehr gefunden und gelesen, weil sie nur hintere Positionen bei den Suchergebnissen erzielen. Schlimmstenfalls verschwinden die Seiten im so genannten "Deepweb", also dem unsichtbaren Teil des Internets, der durch normale Suchmaschinen nicht mehr auffindbar ist oder noch nie gefunden werden konnte. Grund dafür ist unter anderem, dass vielen Unternehmen diese Entwicklung bisher verborgen blieb oder dass die Auswirkungen von veralteten Unternehmenswebseiten, die sich der fortschreitenden Entwicklung im Netz nicht anpassen, unterschätzt werden.

 

Die Suchmaschinenbetreiber propagieren als Erfolgsrezept für eine gut gelistete Webseite die einfache Regel: "Biete guten Inhalt an und Du wirst gefunden werden!"

 

Das allein genügt aber zweifelsfrei nicht. Guter Inhalt allein würde mit hoher Wahrscheinlichkeit von niemandem gefunden werden könne, wenn bestimmte Grundregeln dabei nicht berücksichtigt werden. Die nachfolgende Checkliste soll daher auf vier ausgesuchte Qualitätsmerkmale des Webdesigns und Webseitenmarketings aufmerksam machen und deren Berücksichtigung in Webdesignverträgen darstellen. Die hier behandelten Kriterien zum gesteigerten Webseitenerfolg sind:

  • die Metadaten einer Webseite,
  • die erfolgreiche W3C-Validierung,
  • die Berücksichtigung der Barrierefreiheit und
  • die spezielle Suchmaschinenoptimierung an sich.

 

Autor: Rechtsanwalt Maik Graße, Hannover, www.ra-grasse.de

04.08.2005

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