Dienstag, 07. Februar 2012
IHK Hannover

    Merkblatt zur Künstlersozialabgabe

    Für viele Unternehmen, aber auch Werbegemeinschaften, Verkehrsvereine oder Stadtmarketing-Initiativen ist unklar, ob dann, wenn Künstler oder Publizisten für Werbezwecke oder für Feste engagiert werden, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) geleistet werden muss. Das Thema hat an Brisanz gewonnen: Mit dem "3. Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze" wurde bereits am 22. März 2007 beschlossen, Firmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen und verwerten, stärker auf ihre Abgabepflicht hin zu überprüfen.

    Auch wurde die maximale Höhe der Bußgelder heraufgesetzt. Die Überprüfung der Unternehmen erfolgt nicht mehr durch den kleinen Stab der KSK, sondern durch das "Heer" der Prüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die IHK hatte bereits im Herbst 2007 in einer Veranstaltung zum Veranstaltungs- und Urheberrecht durch einen Vertreter der KSK die Thematik erläutern lassen.

    Die IHK Hannover hat nun ein Merkblatt zur Künstlersozialabgabe erstellt, das einen Überblick über die Thematik bietet und immer wieder auftauchende Fragen beantwortet.

    Die Inhalte:

    • Die Künstlersozialabgabe: ein Überblick
    • Rechtsgrundlage der Künstlersozialabgabe
    • Wer ist abgabepflichtig?
    • Begriffsdefinitionen
    • Wie funktioniert das Verfahren mit der Künstlersozialkasse?
    • Welche Entgelte sind aufzuzeichnen?
    • Wie wird die Künstlersozialabgabe berechnet?
    • Wie hoch ist der Abgabesatz?
    • Klare Verträge sind wichtig
    • Ausgleichsvereinigung
    • Weiterführende Informationen

    Das Merkblatt umfasst 9 Seiten:

     

     

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