Mittwoch, 08. Februar 2012
IHK Hannover

    Berücksichtigung von barrierefreien Richtlinien beim Einsatz eines Content Management Systems

    Seit Ende 2005 müssen alle Behörden der Bundesverwaltung den Benutzern ihre Onlineportale „barrierefrei“ zur Verfügung stellen. Weitere öffentliche Institutionen sowie privatwirtschaftliche Unternehmen berücksichtigen ebenfalls die Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von Webseiten. Dabei basieren deren komplexe Onlineportale in der Regel auf Content Management Systemen (CMS).  

    Welche Anforderungen ein Content Management System bezüglich der Barrierefreiheit erfüllen sollte, wird u.a. in den Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG) aufgeführt. Die ATAG beziehen sich auf alle Werkzeuge, die Webinhalte produzieren oder die in der Lage sind, Inhalte in Webformate zu speichern oder umzuwandeln. Die Guidelines setzen u.a. folgende drei Ziele voraus, die ein CMS vor allem erfüllen sollte: 

    • Ein CMS sollte einen barrierefreien Zugang besitzen, so dass jeder Entwickler bzw. Autor, ganz gleich von welcher Behinderung er betroffen ist, ohne Hindernisse seinen Tätigkeiten nachgehen kann.
    • Ein CMS sollte barrierefreie Inhalte erzeugen können, d.h., dass automatisch Formate, wie z.B. HTML oder XML, generiert werden.
    • Ein CMS sollte die Erstellung barrierefreier Inhalte unterstützen bzw. den Benutzer zur Erstellung solcher Inhalte „ermutigen“.

    Die ATAG des World Wide Web Consortium (W3C) können im Detail unter http://www.w3.org/TR/ATAG20/ aufgerufen werden. Zusätzlich bieten die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) einen Überblick, wie Webinhalte für behinderte Menschen zugänglich gemacht werden können (siehe http://www.w3.org/TR/WCAG20/).

    Die Unterstützung beim Aufbau barrierefreier Webseiten sollte schon bei der Erstellung der Stilvorlagen (Templates) beginnen. Die Templates sollten im Idealfall so konzipiert sein, dass der Redakteur nur noch die Kenntnisse der barrierefreien Richtlinien in Bezug auf die redaktionellen Inhalte benötigt. Dabei sollte das CMS so konzipiert sein, dass es automatisch den Autor verpflichtet bestimmte Eingaben vorzunehmen, wie z. B. aussagekräftige Alternativtexte für Grafiken oder Anfertigung von Untertiteln für audiovisuelle Ausgaben, um so Inhalte barrierefrei zu gestalten. Spätestens bei der Anforderung, dass Texte klar strukturiert und verständlich verfasst werden sollen, kann ein CMS jedoch nur bedingt Hilfestellung leisten.

    Die Verwendung von Cascading Style Sheets (CSS), welche im Wesentlichen die Formateigenschaften des Inhaltes gesondert definieren, sollten bei der Umsetzung barrierefreier Webseiten berücksichtigt werden. Das CMS verwaltet somit Inhalt und Layout getrennt. Im Idealfall gibt der Benutzer medienneutral die Inhalte in das CMS ein. Mit Hilfe der CSS Definitionen werden dann unterschiedliche Ausgabeformate generiert (z.B. Internet, PDA, Print). Der Einsatz eines Text-Editors innerhalb des CMS bietet Redakteuren die Möglichkeit sehr individuell den Inhalt zu gestalten. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass der Editor Funktionen unterstützt, die nicht den barrierefreien Richtlinien unterliegen. Teilweise können die im CMS eingesetzten Text-Editoren so angepasst werden, dass nur Funktionen angezeigt werden, die mit der Barriefreiheit konform gehen.

    Empfehlenswert wäre die Erstellung von Inhalten unter Einsatz von HTML-Validatoren, so dass eine automatisierte Überprüfung auf Konformität der barrierefreien Richtlinien bereits bei der Seitenproduktion erfolgen könnte.

    Weitere Tipps und Informationen zum Thema Barrierefreiheit im Internet bietet unter anderem das Onlineportal "Einfach für Alle", welches vom Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. betrieben wird.

    Eine nachträgliche Überprüfung der aus dem CMS generierten Seiten kann z.B. beim Onlinedienst „Barriefinder“ unter www.barrierefinder.de vorgenommen werden.

     

    Michael Weber

    VisionConnect GmbH

    Aktualisierte Fassung: 01. Oktober 2008

     

     

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